Double-Opt-in-Verfahren

Der ultimative Schutz vor unerwünschten E-Mails und teuren Unterlassungsklagen

Klick-Tipp wurde ausschließlich für erlaubnisbasiertes E-Mail-Marketing konzipiert. Um Adressaten vor unerwünschten E-Mails und unsere Kunden vor teuren Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu schützen, haben wir auf allen Mailservern das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren implementiert.

Das Double-Opt-in-Verfahren ist zweistufig aufgebaut. Im ersten Schritt trägt der Interessent seine E-Mail-Adresse in ein Anmeldeformular ein und sendet das Formular ab. Unser System verschickt unmittelbar danach eine Bestätigungs-E-Mail an die von dem Interessenten angegebene E-Mail-Adresse.

In der Bestätigungs-E-Mail wird der Empfänger gebeten, durch einen Klick auf den Bestätigungslink ein zweites Mal zu erklären, dass er zukünftig von Ihnen E-Mails erhalten möchte. Nur wenn der Empfänger dieser Bitte nachkommt, wird seine E-Mail-Adresse in das Adressbuch eingetragen. Reagiert er nicht binnen weniger Tage („Time out“), so erhält er von Klick-Tipp keine weiteren E-Mails.

Das Double-Opt-in-Verfahren vermindert die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung von E-Mail-Adressen. Nur durch dieses Verfahren lässt sich sicherstellen, dass eine E-Mail-Adresse tatsächlich von ihrem rechtmäßigen Inhaber in das Anmeldeformular eingetragen wurde.

Wer E-Mail-Marketing ohne Double-Opt-in-Verfahren betreibt, der riskiert, von Empfängern kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Nur das Double-Opt-in-Verfahren bietet dem Versender Rechtssicherheit vor Unterlassungsklagen, Abmahnungen und Spam-Beschwerden.

Das Double-Opt-in-Verfahren bei Klick-Tipp bietet Ihnen im Wesentlichen vier Vorteile, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

(1) Rechtssicher

Für jeden einzelnen Interessenten speichern wir die IP-Adresse, den Zeitpunkt und die URL-Adresse der Webseite, auf der dieser sich in das Anmeldeformular eingetragen hat. Klickt der Interessent anschließend auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail, so speichern wir auch den Zeitpunkt und die entsprechende IP-Adresse dieser Aktion. Mit diesen Informationen können Sie nach der geltenden deutschen Rechtsprechung in einem Streitfall die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nachweisen.

(2) Bestätigungs-Links funktionieren überall

Die Links in unseren Bestätigungs-E-Mails sind stets kürzer als 68 Zeichen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Bestätigungslinks in jedem E-Mail-Programm korrekt funktionieren.

(3) Einmal bestätigt – überall bestätigt

Das Besondere des Double-Opt-in-Prozesses von Klick-Tipp ist, dass die Bestätigungs-E-Mail nur bei der ersten Eintragung versendet wird. Trägt sich ein Interessent zum ersten Mal in eines Ihrer Anmeldeformulare ein, so wird er umgehend zur Bestätigungsseite weitergeleitet und erhält die Bestätigungs-E-Mail. Nach dem Klick auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail gelangt er zur Dankeschönseite.

Trägt sich dieselbe Person ein paar Tage später in ein weiteres Ihrer Anmeldeformulare ein, dann muss sie ihre E-Mail-Adresse Ihnen gegenüber nicht erneut bestätigen. Sie erhält also keine zweite Bestätigungs-E-Mail. Stattdessen wird sie sofort nach dem Eintrag in das Anmeldeformular zu der Dankeschönseite weitergeleitet, die Sie im Double-Opt-in-Prozess festgelegt haben.

(3) Mit wenigen Mausklicks einsatzbereit

Wir haben das Double-Opt-in-Verfahren für den sofortigen Einsatz vorbereitet. Besuchen Sie unseren Beitrag Double-Opt-in-Prozesse, um Bestätigungsseite, Bestätigungs-E-Mail und Dankeschönseite nach Ihren eigenen Vorstellungen anzupassen.